AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gegenüber Unternehmen

1. Allgemeines

Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Telefonische und mündliche Vereinbarungen erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. Diese wird separat berechnet. Im Falle der Lieferung, die innerhalb von vier Monaten ab Vertragsschluß erfolgen soll, aber aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst später als vier  Monate nach Vertragsschluß erfolgt, gelten die am Versandtag gültigen Preise des Verkäufers. Diese Preise müssen § 315 BGB entsprechen und das bisherige Verhältnis des ursprünglich vereinbarten Preises zu den dem Verkäufer entstehenden Kosten berücksichtigen. Gleiches gilt für Lieferungen, die erst vier Monate nach Vertragsschluß oder später erfolgen sollen.

Spezialverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4. Lieferungen

Führen wir auf Wunsch des Käufers Teillieferungen aus, so hat dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

Die Lieferfrist verlängert sich, ohne daß wir darauf gesondert hinweisen, wenn Vorauskasse vereinbart ist, jedoch keine Zahlung geleistet wird.

Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik, Verkehrsstörungen) und anderer unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung erst nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. Wir werden den Käufer unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis setzen. Besteht das Hinternis über mehr als zwei Wochen über unsere regelmäßigen Lieferfristen hinaus, sind sowohl wir als auch der Käufer berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

Verschleißteile, die im Austauschverfahren geliefert werden, z.B. Anlasser und Lichtmaschinen, müssen typengleich zurückgegeben werden. Diese Altteile sind Eigentum der Fa. Eurotec Deutschland GmbH und werden berechnet, wenn keine Rückführung erfolgt.

Wir versichern generell alle Sendungen gegen Verlust und Beschädigungen während des Transports und berechnen dafür eine Prämie. Auf den Abschluß der Versicherung verzichten wir nur auf ausdrückliche Anweisung.

Soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Lieferzeitangaben unverbindlich. Abrufaufträge und Liefereinteilungen bedürfen in jedem Fall individueller schriftlicher Lieferzeitvereinbarungen.

Schadensersatz wegen Verzuges oder Nichtleistung ist, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ausgeschlossen. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellung sofort herzustellen und zuzurichten. Etwaige Änderungswünsche des Abnehmers können demnach nach Erteilung des Auftrags nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Anmeldung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, sonstige eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers berechtigen uns, Lieferungen einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Forderungen werden zur sofortigen Zahlung fällig.

5. Altteilabwicklung

Grundsätzlich nehmen wir alle Altteile aus unseren Produktlinien zurück.

6. Warenrückgabe

Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ausnahmen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Rücksendungen haben franco zu erfolgen. Die Gutschrift erfolgt nach Eingang der Ware und unter Abzug von 10 % des Warenwertes für die Prüfung und Wiedereinlagerung. Voraussetzung für die Gutschriftserteilung ist, daß sich die Ware in einem einwandfreien, verkaufsfähigen Zustand befindet.

7. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, rechtskräftig festgestellt, noch nicht rechtskräftig festgestellt, aber entscheidungsreif ist oder die Forderung allgemein durch uns nicht bestritten wird.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn ein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, noch nicht rechtskräftig festgestellt, aber entscheidungsreif ist oder die Forderung allgemein durch uns nicht bestritten wird.

8. Versendung

Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten des Käufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gem. § 14 BGB, erfolgt die Versendung auf Risiko des Käufers.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Käufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gem. § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Unternehmens gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Verkäufer Forderungen gegenüber dem Käufer in laufender Rechnung bucht (Kontokorrent-Vorbehalt).

Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbe-triebes zu veräußern.

Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche, daraus entstehende Forderungen in Höhe der zu sichernden Forderung an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung.

Zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.

Sollte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gepfändet werden, so hat der Käufer uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche, mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht . Angemessen ist eine Sicherheit, wenn der realisierbare Wert der abgetretenen Forderungen 110 % des Wertes der zu sichernden Forderungen beträgt.

10. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne jeden Abzug, es sei denn, daß bei Vertragsabschluß ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen gelten erst nach erfolgter Einlösung und endgültiger Gutschrift als Zahlung i.S.d. Bedingung. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.

11. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Ware. Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung die Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt des Käufers ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt, der die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigt und unsere Pflichtverletzung nur unerheblich war. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, so können wir zwischen erneuter Lieferung und der Reparatur der Sache wählen.

12. Haftungsausschluß

Unsere Haftung für Verletzungen und für alle Schäden an anderen Sachen als der Kaufsache des Käufers ist ausgeschlossen. Der Ausschluß gilt für Schäden, die an anderen Gegenständen, Sachen oder Rechten bzw. Vermögenswerten als dem Liefergegenstand entstehen.

Der o.g. Ausschluß gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder  unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluß gilt auch nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Das Produkthaftungsgesetz bleibt anwendbar.

Eine Haftung aus einer unselbständig oder selbständig gegebenen Garantie bleibt ebenfalls bestehen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist unser Geschäftssitz in Stadtlohn. Für die Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. 

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Bei Lieferungen ins Ausland können wir den Käufer auch an seinem Sitz verklagen.

Vertragssprache ist Deutsch.

Eurotec Deutschland GmbH